Physiotherapie/Medizinische Fußpflege
Therapiezentrum
Im Therapiezentrum arbeiten qualifizierte und kompetente Physiotherapeuten und Podologen in Räumen für Einzel- und Gruppentherapie.
Im Therapiezentrum sind alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen und Berufsgenossenschaften zugelassen.
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Terminvergabe
Montag bis Freitag nach Vereinbarung
(089) 21 22-267
therapiezentrum(at)diakoniewerk-muenchen.de
Physiotherapie
Kontakt
Rundum gut behandelt
Physiotherapie
Unser Leistungsangebot:
- Krankengymnastik
- Neurophysiologische Behandlung nach PNF und Bobath
- Krankengymnastik im Bewegungsbad/am Gerät
- Manuelle Therapie, auch Kiefergelenksbehandlung (CMD)
- Training für Menschen mit Amputation
- Klassische Massage
- Manuelle Lymphdrainage
- Bindegewebsmassage
- Elektrotherapie
- Muskelstimulation durch Reizstrom
- Ultraschall
- Fango
- Heiße Rolle
- Eisbehandlung (Kryotherapie)
- Rotlicht-Heißluft
- Kinesio-Taping
Medizinische Fußpflege / Podologische Komplexbehandlung
- Medizinische Fußpflege/ Podologische Komplexbehandlung
- Teilbehandlung
- Fingerpflege
- Spangentherapie bei Fuß- und Fingernägeln:
Bei Rollnägeln und eingewachsenen Nägeln eine Alternative zur Operation
- Nagelprothetik (Nagelersatz) pro Nagel
- Mykoseberatung bei Nagel- und Hautpilz
- Wellness-Massage (Fuß/ Unterschenkel)
Hier sind Sie in guten Händen!
Kontakt
Das sollten Sie wissen
Häufig gestellte Fragen
- Eine ärztliche Verordnung:
- Für Kassenpatienten: Heilmittelverordnung 13, Zahnärztliche Heilmittelverordnung
- Für Privatpatienten/Beihilfe-Versicherte: Privatrezept
- Ihre Versichertenkarte
- Falls vorhanden: Befunde von Ihrem Arzt:
(MRT-, Röntgenaufnahmen, Entlassungsbericht des Krankenhauses, Therapieplan etc.) - Bargeld für die Rezeptgebühr (nur für gesetzlich Versicherte)
- Falls vorhanden: Befreiungsausweis für die Zuzahlung der Rezeptgebühr
Was muss ich vor und während der ersten Behandlung beachten?
Kommen Sie bitte bei der ersten Behandlung zehn bis fünfzehn Minuten früher, um das Organisatorische zu besprechen:
- Festlegung des Therapie-Terminplans
- Rezeptüberprüfung bzw. Patientenunterschrift
- Unterschrift der Honorarvereinbarung (Privatversicherte)
- Unterschrift des Behandlungsvertrages (Gesetzlich Versicherte)
- Begleichen der Rezeptgebühr (einmalig für alle Therapien)
Als Physiotherapeuten müssen wir beim ersten Behandlungstermin laut Landesverbänden der Krankenkassen bzw. Verbänden der Ersatzkassen gemäß §124 SGB V eine physiotherapeutische Befunderhebung dokumentieren.
Dadurch kann die erste Behandlungszeit kürzer ausfallen.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Falls Sie aus einem dringenden Grund Ihren Behandlungstermin nicht einhalten können, bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder persönlich abzusagen (nach §615 BGB). Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht oder zu spät abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden.
Was ich sonst noch wissen sollte?
Zusätzlich zu den ärztlich verordneten Behandlungen bieten wir verschiedene vorbeugende Maßnahmen auf privater Basis an. Informieren Sie sich bitte bezüglich der Möglichkeiten und Kosten an der Rezeption.